Erbschaftsrecht

Internationale und insbesondere Deutsch-Spanische Erbfälle mit Vermögenswerten in beiden Ländern erfordern Spezialkenntnisse und eine fein abgestimmte steuerliche Koordination. Hier ist großes  Fingerspitzengefühl und langjährige Erfahrung gefragt.

Wir übernehmen die steuerliche Optimierung nationaler und internationaler Erbschaften. Insbesondere das in Spanien belegene Immobilienvermögen erfordert eine weitsichtige Nachlassplanung, die bereits zu Lebzeiten von vorausschauenden Mandanten bei unseren spezialisierten Anwälten in Auftrag gegeben wird.

Profitieren Sie hier von unserer Erfahrung in beiden Rechtsordnungen. Insbesondere der Umstand, dass zwischen Spanien und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen zum Erbschaftssteuerrecht besteht, macht es erforderlich, die erbschaftssteuerlichen Folgen in beiden Ländern rechtzeitig zu betrachten und ggf. frühzeitig mit unserer Hilfe die Weichen in Richtung einer Steueroptimierung zu stellen.

Auch die Erbrechtsreform durch die Verordnung 650/2012 vom 17. August 2015, die  unmittelbare Rechtswirkungen bei grenzüberschreitenden Nachlassfällen entfaltet, fordert unsere Mandanten zum Handeln heraus. Spanienresidente müssen rechtzeitig ein deutsches Testament erstellen, um so die Anwendung des anderenfalls maßgeblichen spanischen Rechts zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne und passen Ihre bisherige Nachlassplanung an die neue Rechtslage an. 

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