Spanisches Insolvenzrecht / Restrukturierung
Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren
Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren erfordern schnelles Eingreifen und eine ausgewiesene Expertise in beiden Rechtsordnungen. Nur wer das deutsche- und spanische Insolvenzrecht mit seinen jeweiligen internationalrechtlichen Bezügen perfekt beherrscht und in beiden Rechtsordnungen zu Hause ist, kann dem Wunsch nach einem „einfachem und raschem" Verfahren in Spanien gerecht werden.
Insbesondere das Internationale Insolvenzverfahrensrecht stellt sich für unerfahrene Praktiker als Minenfeld dar. Wir haben uns auf diesem Spezialgebiet in mehr als 20 Jahren intensiver Tätigkeit für Banken, Fonds und Private Equity Gesellschaften ein umfangreiches know-how angeeignet, welches wir für unsere Mandanten mit einem betriebswirtschaftlichem Focus umzusetzen wissen.
Deutschen und ausländischen Insolvenzverwaltern sind wir dabei behilflich, ihre Rechte in Spanien unmittelbar im Vollstreckungsverfahren umzusetzen und Rechtsgeltung zu erwirken. Auch die Umsetzung der nach Art. 25 I Unterabs. 3 EuInsVO ergangenen Sicherungsmaßnahmen deutscher Gerichte mit Wirkung für Spanien ist unser Aufgabengebiet. Wir handeln schnell und beantragen effektive Sicherungsmaßnahmen. Auch hier zahlt sich unsere Spezialisierung aus. Erfahrung und fundierte Kenntnisse sind auch hier Garant für ein schnelles und erfolgreiches Eingreifen.
Nur die langjährige internationalrechtliche Expertise in Spanien macht es möglich, dass die Rechte unserer Mandanten auch tatsächlich in Spanien umgesetzt und anerkannt werden. Es ist kein Geheimnis, dass insbesondere in Spanien die Kluft zwischen Theorie (materiellem Recht) und Praxis (was geht wirklich?) außerordentlich groß ist. Unsere Mandanten vertrauen unserer Erfahrung und unserem Sachverstand.