Vertretung in Steuerstrafverfahren
Zusammen mit unseren deutschen Kollegen aus namhaften deutschen Steuerstrafverteidigerkanzleien und Steuerberaterkanzleien übernehmen wir in Spanien als spanischer Partner die steuerstrafrechtliche Verteidigung.
Angesichts des Umstandes, dass wir in Spanien erst ab einem Betrag in Höhe von € 120.000 die Schwelle der Steuerstraftat überschritten haben, bedarf es eines ausgewiesen Sachverstandes, damit diese Schwelle im Steuerfestsetzungsverfahren nicht durch fehlerhafte Anwendung spanischer und zwischenstaatlicher (DBA- Regelungen) überschritten wird. Unsere Steuerexperten stehen kompetent u.a für diese Aufgaben zur Verfügung.
Wir kennen die Details, auf die es in der Praxis ankommt und unsere deutschen Rechtskenntnisse garantieren wieder einmal, dass auch hier die Zahnränder sauber ineinandergreifen und Ihre Rechte in Spanien in einem Steuerverfahren von absoluten Profis wahrgenommen werden. Im Steuerstrafrecht sollten Sie auf Nummer sicher gehen und Ihr Schicksal nur in die Hände von ausgewiesen Steuerexperten geben.