Wichtige Entscheidung: Günstigere Erbschaftsteuer auch für deutsche Residenten auf Mallorca
Wichtige Entscheidung Erbschaftsteuer auch für deutsche Residenten auf Mallorca
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Corona - Hotline - Was passiert mit meinen spanischen Verträgen?
Corona Service Hotline 0172- 740 62 63
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COVID 19- UNSERE BÜROS SIND GEÖFFNET - WIR SIND FÜR SIE DA!
Wir sind für Sie da!
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Kommission verklagt Spanien wegen Nichtmeldung von im Ausland gehaltenen Vermögenswerten
Europäische Kommission - Pressemitteilung |
Steuern: Kommission verklagt Spanien wegen Verhängung unverhältnismäßiger Sanktionen bei Nichtmeldung von im Ausland gehaltenen Vermögenswerten
Brüssel, 6. Juni 2019
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Der Streit um das Steuerformular 720
Das Damoklesschwert des Modelo 720 geht ins 7. Jahr
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Ermäßigung der Erbschaftsteuerlast für Nicht EU/ EWR- Bürger in Spanien - Sehr wichtige Entscheidung für u.a. Schweizer Staatsbürger mit Immobilieneigentum etc. in Spanien
Nachdem der spanische Gesetzgeber sehr schnell die wichtige Entscheidung des EuGH vom 03.09.2014 (Rechtssache C-127/12) zum Diskriminierungsverbot dahingehend in nationales Recht umgesetzt hatte, dass EU- und EWG Bürger sich im Falle einer Erbschaft genauso wie in Spanien wohnhafte Erben auf das Erbschaftsteuerrecht der Provinz berufen können, in der sich der Großteil des in Spanien belegenen Nachlasses befindet, ist nunmehr der weiterhin bestehenden Diskriminierung für Nicht EU- und EWR- Bürger eine klare Absage erteilt worden.
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Unsere Beiträge zum 13. Deutschen Erbrechtstag. Vorträge zum spanischen Erbschaftsteuerrecht und zum materiellen Erbrecht einschließlich der Foralrechte
Am 17.03.2018 haben wir auf dem 13. Deutschen Erbrechtstag zwei Vorträge zum spanischen Erbschaftsteuerrecht und zum spanischen Erbrecht einschließlich der 8 Foralrechte gehalten. In Kürze können Sie hier unter der Rubrik RATGEBER die entsprechenden Beiträge einsehen. Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Gerne können wir Ihnen auch die PP Präsentation der beiden Vorträge zusenden.
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Gemeindewertzuwachssteuer bei Immobilienverkauf nur wenn tatsächlicher Gewinn anfällt – Auswirkungen aber auch auf andere Steuern!
Das spanische Verfassungsgericht hat mit einer am 17.02.2017 veröffentlichten Entscheidung die Praxis der Gemeinden gekippt, auch bei einem tatsächlich erlittenen Verlust im Rahmen einer Immobilienveräußerung die gemeindliche Wertzuwachssteuer zu erheben. Nicht zu verwechseln ist diese Steuer mit der Einkommensteuer auf Immobiliengewinne, die auch ein Nichtresident in Spanien zu zahlen hat und die derzeit bei 19% liegt. Bei der Gemeinde- Wertzuwachssteuer, die das spanische Verfassungsgericht jetzt teilweise für Verlustgeschäfte gekippt hat, handelt es sich um die sog. „plusvalía municipal“, die von jeder Gemeinde nach internen Hebesätzen festgelegt wird.
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Deutschland verschärft die Kontrolle gegen Briefkastenfirmen
Mit einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) – siehe Link weiter unten - sollen in erster Linie die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Domizilgesellschaften (häufig auch als Briefkastenfirmen bezeichnet) erschwert werden. Mit einem neuen Gesetz will der Finanzminister Steuerhinterziehung per Briefkastenfirmen verhindern. Mehr Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem link, der den Gesetzesentwurf enthält:
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Steuerprobleme inländischer Gesellschafter von spanischen Immobilien-Kapitalgesellschaften
In der ISTR Heft 16/16 ist ein sehr ausführlicher Aufsatz erschienen zur sehr aktuellen Thematik der steuerlichen Falle einer verdeckten Gewinnausschüttung bei spanischen Immobiliengesellschaften. Wir beleuchten im Details die derzeitige Rechtslage und mögliche Auswege aus dieser nicht nur in Deutschland bestehenden Steuerfalle, sondern auch in Spanien zunehmend zu Steuernachforderungen führenden Konstruktionen. Gerne überlassen wir unseren interessierten Lesern eine Kopie des Aufsatzes.
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Reduzierte Verjährungsvorschrift - anstatt 15 Jahre nun 5 Jahre - für Regresse SVT
NEUE VERJÄHRUNSGFRIST FÜR BESTIMMTE REGRESSE VON SVT WURDE AUF 5 JAHRE REDUZIERT
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Verdeckte Gewinnausschüttung nun auch in Spanien ein Problem - Lösungen?
Seit einigen Monaten überprüfen spanische Finanzbehörden systematisch Immobiliengesellschaften (überwiegend in Gestalt der S.L , der spanischen GmbH), die bevorzugt auch von ausländischen Immobilieneigentümern in den letzten Jahren als Vehikel zum Immobilienerwerb genutzt wurden, auf steuerliche Unregelmäßigkeiten. Auf dem Prüfstand steht nunmehr auch in Spanien die unentgeltliche Überlassung der Ferienimmobilie an ihre Gesellschafter. In Deutschland wird dies bereits als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrachtet und hat zu einer vermehrten Erklärung der vGA auf Gesellschafterebene in der deutschen Steuererklärung geführt. Die spanischen Kollegen sehen in der unentgeltlichen Überlassung nunmehr auch eine vGA mit der Besonderheit, dass sie diese nicht nur auf Gesellschafterebene, sondern auch auf Gesellschaftsebene zu einer Erhöhung der anfallenden Körperschaftsteuer heranziehen. Dies ist denkfehlerhaft, da auch in Spanien der Sachbezug lediglich zu einer vGA auf Gesellschafterebene führt. Zur Zeit werden die Immobilien- S.L. bevorzugt in Andalusien überprüft. Dies soll sich indes in Kürze auf andere Provinzen - u.a. auch Balearen - erstrecken, so dass dringender Regulierungsbedarf bei ausländischen Immobiliengesellschaftern besteht, die über eine solche vorgeschaltete Immobilien S.L. verfügen.
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Der lange Abschied vom Bankgeheimnis - 27.05.2015 EU und Schweiz unterzeichnen in Brüssel Abkommen AIA
Ein Paradigmenwechsel, wenn auch schon lange angekündigt, hat sich heute Vormittag in Brüssel ereignet. Am Mittwochvormittag haben der Schweizer Staatssekretär für internationale Finanzfragen und seine Kollegen auf EU Ebene ein bilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Es sieht vor, dass die Schweiz und die 28 EU Staaten ab 2017 Kontodaten erheben und ab 2018 gegenseitig austauschen. Damit wird der von der OECD erarbeitete globale AIA – Standard eingeführt.
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Vortrag Besteuerung Auslandsvermögen Steuerberaterverband Niedersachsen
Am 15. Oktober werden die off- counsel Anwälte RA. José M. Farré und RA. Carlos Ramallo Pallast wieder für den Steuerberaterverband Niedersachen zum Internationalen Steuerrecht anlässlich des Seminars am 15. Oktober 2015 vortragen. Weitere Informationen zur Veranstaltung: www.steuerberater-verband.de/pdf/mallorca-seminar-...
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Vortrag Steuerberaterverband HH
Die Off- counsel Anwälte der Kanzlei, die Herren RA. José Manuel Farré und Herr RA. Carlos Ramallo Pallast halten am kommenden 15. April einen Vortrag vor dem Steuerberaterverband Hamburg zu internationalrechtlichen Fragestellungen und Immobilienbesteuerung. Das Seminar wird zusammen mit Herrn Prof. Dr. Bert Kaminski angeboten, der die deutsche Rechtsseite bei internationalen Transaktionen darstellen wird. Mehr Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung, die als Pflichtfortbildung für den Fachberater Internationales Steuerrecht anerkannt ist: http://www.steuerberaterverband-hamburg.de/index.p...
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Wir erstreiten ein sehr wichtiges Urteil für Auslandskrankenversicherer
Positives Urteil für Anbieter Auslandskrankenversicherung
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Ab 2015 wird die Steuer auf Immobiliengewinne erhöht - Schnelles Handeln kann geboten sein
Der spanische Gesetzgeber hat in seiner geplanten umgreifenden Steuerreform, die ab 2015 gelten soll, eine erhebliche Erhöhung der Steuern auf Immobiliengewinne vorgesehen. Schnelles Handeln vor Jahresende 2014 ist geboten, wenn man Steuern sparen möchte.
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Rückerstattungsansprüche spanischer Erbschaftsteuer für Nichtresidenten? Urteil des EUGH vom 3. September 2014 eröffnet neue Wege:
Der Europäische Gerichtshof hat am 3. September 2014 ein langersehntes Urteil gefällt. Die Rechtswidrigkeit der spanischen Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer im Hinblick auf die Benachteiligung von in Spanien nur beschränkt steuerpflichtigen EU- Ausländern (Sog. Nicht Residenten) wurde nunmehr höchstrichterlich ausgesprochen.
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Deckelung der Entschädigungssummen EU-rechtskonform?
Im Rahmen von Ansprüchen aus einer
Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit Kfz- Unfällen ist es in mehreren
Ländern der EU, unter anderem auch in Spanien und Italien, üblich, dass von
Gesetzes wegen eine Deckelung der Gesamtentschädigungssumme vorgesehen ist. Ein italienisches Gericht in Tivoli hat sich veranlasst gesehen, diese Rechtslage im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens dem EUGH zur Klärung vorzulegen.
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Forderungsverzicht nicht zum Nachteil der deutschen Krankenkasse oder SVT
Das Landgericht von
Barcelona hat in einem jüngsten Urteil
fehlerhaft geurteilt. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
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