Ab 2015 wird die Steuer auf Immobiliengewinne erhöht - Schnelles Handeln kann geboten sein
Der spanische Gesetzgeber hat in seiner geplanten umgreifenden Steuerreform, die ab 2015 gelten soll, eine erhebliche Erhöhung der Steuern auf Immobiliengewinne vorgesehen. Schnelles Handeln vor Jahresende 2014 ist geboten, wenn man Steuern sparen möchte.
Die sog. Aktualisierungskoeffizienten, die den Anschaffungswert der Immobilie unter Berücksichtigung der Inflation erhöhten und somit den steuerpflichtigen Gewinn aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten reduzierten, sollen ab 2015 nicht mehr angewandt werden. Spielt man mit dem Gedanken, die Immobilie zu verkaufen, so führt ein schnelles Handeln vor Jahresende zu einer hohen Steuerersparnis. Insbesondere für Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie vor 1995 erworben haben, kann ein Verkauf im nächsten Jahr dazu führen, dass Sie im Vergleich zur aktuellen steuerlichen Belastung in wenigen Monaten schon einen mehrfachen Steuerbetrag zahlen müssen. Ab 2015 soll auch der sog. coeficiente de abatimiento (Reduktions-Koeffizient) abgeschafft werden. Eine leicht vereinfachte Beispielsrechnung veranschaulicht den Schock, den ein Verkäufer in 2015 erfahren wird:
Erwarb er eine Immobilie zu einem Preis von 100.000 € in 1984 und hat diese Immobilie 2014 einen Wert von 632.000 €, so muss er unter Berücksichtigung des Aktualisierungs- und Reduktionskoeffizienten lediglich auf einen Gewinn von € 150.000 Steuern bezahlen. Die Steuerlast würde sich in 2014 "nur" auf € 41.000 belaufen. Verkauft er aber erst im Januar 2015 oder später, so beträgt die Steuerlast nach der neuen Berechnung sage und schreibe € 120.000, mithin den 3fachen Betrag. Dies verdeutlicht,dass entschlossene Eigentümer schnell noch in diesem Jahr handeln sollten.
Wieder einmal zeigt sich, dass die von der Regierung als Steuerersparnis angepriesene Steuerreform eine Mogelpackung darstellt. Es wird verschwiegen, dass es de facto zu keiner Nettoentlastung kommen wird, sondern nur in Einzelfällen Steuererleichterungen eintreten, die durch Erhöhungen auf einem andern Gebiet wieder ausgeglichen werden. Aufgrund der desolaten Finanzlage der öffentlichen Hand ist eine Reduzierung des Gesamtsteueraufkommens sowieso eher eine Utopie.
Stand: 9/10/2014