Aktuell

Wir erstreiten ein sehr wichtiges Urteil für Auslandskrankenversicherer

Positives Urteil für Anbieter Auslandskrankenversicherung

Wir freuen uns sehr, Ihnen heute mitteilen zu können, dass wir vor Kuzen in der Berufungsinstanz vor dem OLG Barcelona ein obsiegendes Urteil in einer EHIC Angelegenheit gegen Gestitursa erstreiten konnten. Es handelt sich um das erste obsiegende Urteil gegen Gestitursa in den grundlegenden Fragestellungen in Spanien. Umso mehr sind wir über dieses erzielte Ergebnis sehr zufrieden, zumal dieses Urteil nicht weiter angefochten werden kann.

Der Senat hat in seinem Urteil unseren Rechtsausführungen gefolgt und ausgeführt:

a) Die EHIC Karte genießt Priorität vor jeder privaten Zusatzversicherung

b) Es besteht eine Pflicht für die Versorgungsträger und Gestitursa proaktiv nach der EHIC Karte zu fragen. Der Einwand, die EHIC- oder die Ersatz- Karte seien nicht ausgehändigt worden, wird nicht akzeptiert. Es muss nachgewiesen werden, dass versucht wurde, diese Karte vom Patienten zu erhalten.

c) Dass gegen das Königreich Spanien in dieser Sache bereits ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU- Kommission eingeleitet wurde und daher die strikte Einhaltung des EU- Rechts wesentlich ist.

Dieses Urteil stellt eine Wende in der bisherigen, nicht gerade verbraucherfreundlichen spanischen Rechtsprechung dar und wird es Gestitursa und anderen cost collecting agencies erschweren, weiterhin ihre missbräuchliche Geschäftspraktiken umzusetzen. Wir freuen uns sehr über dieses positive Ergebnis.

Seite drucken
Impressum und Datenschutz © Ramallo Pallast & Partner /Cross Border Beratung S.L.