Verdeckte Gewinnausschüttung nun auch in Spanien ein Problem - Lösungen?
Seit einigen Monaten überprüfen spanische Finanzbehörden systematisch Immobiliengesellschaften (überwiegend in Gestalt der S.L , der spanischen GmbH), die bevorzugt auch von ausländischen Immobilieneigentümern in den letzten Jahren als Vehikel zum Immobilienerwerb genutzt wurden, auf steuerliche Unregelmäßigkeiten. Auf dem Prüfstand steht nunmehr auch in Spanien die unentgeltliche Überlassung der Ferienimmobilie an ihre Gesellschafter. In Deutschland wird dies bereits als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrachtet und hat zu einer vermehrten Erklärung der vGA auf Gesellschafterebene in der deutschen Steuererklärung geführt. Die spanischen Kollegen sehen in der unentgeltlichen Überlassung nunmehr auch eine vGA mit der Besonderheit, dass sie diese nicht nur auf Gesellschafterebene, sondern auch auf Gesellschaftsebene zu einer Erhöhung der anfallenden Körperschaftsteuer heranziehen. Dies ist denkfehlerhaft, da auch in Spanien der Sachbezug lediglich zu einer vGA auf Gesellschafterebene führt. Zur Zeit werden die Immobilien- S.L. bevorzugt in Andalusien überprüft. Dies soll sich indes in Kürze auf andere Provinzen - u.a. auch Balearen - erstrecken, so dass dringender Regulierungsbedarf bei ausländischen Immobiliengesellschaftern besteht, die über eine solche vorgeschaltete Immobilien S.L. verfügen.
Die Frage stellt sich, welcher Handlungsbedarf diese doppelte Problematik (vGA in Deutschland und vGA in Spanien) nunmehr auslöst. Kontaktieren Sie uns und wir erörtern gerne mit Ihnen den auf jeden Einzelfall anzuwendenden Lösungsansatz, der eine vGA in Deutschland und in Spanien vermeidet. In Kürze erscheint hier auch ein Aufsatz, den wir zusammen mit den Herren Prof. Kaminski und Strunk aus Hamburg zu diesem Thema geschrieben haben.