Deutschland verschärft die Kontrolle gegen Briefkastenfirmen
Mit einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) – siehe Link weiter unten - sollen in erster Linie die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Domizilgesellschaften (häufig auch als Briefkastenfirmen bezeichnet) erschwert werden. Mit einem neuen Gesetz will der Finanzminister Steuerhinterziehung per Briefkastenfirmen verhindern. Mehr Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem link, der den Gesetzesentwurf enthält:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/D...
Künftig sollen auch beteiligte Banken für Steuerausfälle haften müssen. Aufgrund eines erhöhten Entdeckungsrisikos soll auch eine präventive Wirkung eintreten. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist dabei die Schaffung von Transparenz über „beherrschende“ Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind (sogen. Drittstaat-Gesellschaften).