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Kommission verklagt Spanien wegen Nichtmeldung von im Ausland gehaltenen Vermögenswerten

Europäische Kommission - Pressemitteilung

Steuern: Kommission verklagt Spanien wegen Verhängung unverhältnismäßiger Sanktionen bei Nichtmeldung von im Ausland gehaltenen Vermögenswerten

Brüssel, 6. Juni 2019

Die Kommission hat heute beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land unverhältnismäßige Sanktionen gegen spanische Steuerpflichtige verhängt, die in anderen EU- und EWR-Staaten gehaltene Vermögenswerte nicht gemeldet haben („Modelo 720“).

In Spanien sind gebietsansässige Steuerpflichtige derzeit verpflichtet, im Ausland gehaltene Vermögenswerte wie Immobilien, Bankkonten und finanzielle Vermögenswerte zu melden. Die Strafen für die verspätete oder unvollständige Übermittlung dieser Informationen sind höher als für ähnliche Verstöße mit rein inländischem Bezug und können sogar den Wert der im Ausland gehaltenen Vermögenswerte übersteigen.

Nach Ansicht der Kommission sind solche Strafen für die unvollständige oder verspätete Erfüllung dieser legitimen Informationspflicht unverhältnismäßig und diskriminierend. Sie könnten Unternehmen und Privatpersonen davon abhalten, grenzüberschreitend im Binnenmarkt zu investieren oder mobil zu sein.

Die fraglichen Vorschriften verstoßen daher gegen die EU-Grundfreiheiten wie den freien Personenverkehr, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat das EU-Vertragsverletzungsverfahren im November 2015 mit einem Aufforderungsschreiben eingeleitet. Am 15. Februar 2017 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Da Spanien der Aufforderung der Kommission noch immer nicht nachgekommen ist, befasst diese nun den Gerichtshof der Europäischen Union.

Weitere Informationen

- zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren vom Juni 2019 siehe MEMO/19/2772.

- zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12.

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